Kanalreiniger

Rohrreinigungs-Dienst A. Krüsselmann in Osnabrück, Anschrift und Erreichbarkeit

Aus Osnabrück stammt Rohrreinigungs-Dienst A. Krüsselmann, geführt unter Rohr- und Kanalreinigung. Bekannt ist der Betrieb unter der Adresse Rheiner Landstraße 191, 49078. Geöffnet laut Datensatz: Montag von 00:00 bis 24:00 und Dienstag von 00:00 bis 24:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Rheiner Landstraße 191, 49078 Osnabrück
Ort
Osnabrück (Niedersachsen)
Telefon
+49 541 803232Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
00:00 bis 24:00
Dienstag
00:00 bis 24:00
Mittwoch
00:00 bis 24:00
Donnerstag
00:00 bis 24:00
Freitag
00:00 bis 24:00
Samstag
00:00 bis 24:00
Sonntag
00:00 bis 24:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Wie viele Betriebe es in Osnabrück im Vergleich gibt

In Osnabrück kommen 0,6 Betriebe auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Osnabrück 1 Betrieb. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 0,3 je 100.000 Einwohner. Osnabrück liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Osnabrück0,6
Orte ab 100.000 Einwohner0,3

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Betriebe durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rohrreinigungs-Dienst A. Krüsselmann wissen sollten

Was eine Rohrreinigung kosten darf

Eine einfache Rohrreinigung mit Spirale kostet nach Angaben von Norva24 werktags 100 bis 250 Euro, ein Nachteinsatz 300 bis 400 Euro.

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Wann die Dichtheitsprüfung Pflicht ist

Eine bundesweite Frist für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gibt es nicht. § 60 WHG verlangt dichte Anlagen, die Fristen setzen Länder und Gemeinden.

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