Glossar
VOB/B
Die VOB/B ist ein vertragliches Klauselwerk für Bauleistungen, das nur gilt, wenn es beide Vertragsparteien ausdrücklich vereinbaren. Ohne diese Vereinbarung gilt für private Aufträge zur Kanalsanierung das allgemeine Werkvertragsrecht des BGB.
- Begriff
- VOB/B
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Die VOB/B unterscheidet sich vom BGB unter anderem bei der Gewährleistungsfrist, vier statt fünf Jahre, und bei den Regeln zur Abnahme und zu Nachträgen.
Vor Vertragsschluss lohnt der Blick auf das Kleingedruckte: steht dort VOB/B, gelten deren Fristen und Verfahren, nicht die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Notdienst-Verifizierer und Verstopfungs-Ursachen-Checker entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.