Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung des Handwerkers nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Als Richtwert für eine wesentliche, mitteilungspflichtige Überschreitung gelten in Rechtsprechung und Praxis etwa 15 bis 20 Prozent, im Einzelfall bis 25 Prozent.
Zeigt der Betrieb die Überschreitung nicht rechtzeitig an, kann er für den Mehrbetrag schadensersatzpflichtig werden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.