Glossar
Rohr- und Kanalreiniger: Gewerbestatus
Rohr- und Kanalreiniger sind unter Nummer 15 als handwerksähnliches Gewerbe in Teil 2 der Anlage B der Handwerksordnung geführt. Für die selbstständige Ausübung ist kein Meisterbrief nötig, eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus.
- Begriff
- Rohr- und Kanalreiniger: Gewerbestatus
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Handwerksähnlich bedeutet: das Gewerbe ähnelt einem Handwerk in Tätigkeit und Ausbildung, unterliegt aber nicht der Meisterpflicht der Anlage A. Eine Eintragung in die Handwerksrolle entfällt deshalb für dieses Gewerbe.
Für dieses Verzeichnis heißt das: Qualifikation lässt sich hier nicht über eine Meisterpflicht abfragen. Aussagekräftiger sind Referenzen, Erfahrung und, bei Dichtheitsprüfungen, eine Zertifizierung nach den einschlägigen technischen Regeln.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage B HwO, Teil 2, Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Notdienst-Verifizierer und Verstopfungs-Ursachen-Checker entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.